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   LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17   

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https://dejure.org/2018,34745
LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17 (https://dejure.org/2018,34745)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2018 - L 4 AS 305/17 (https://dejure.org/2018,34745)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2018 - L 4 AS 305/17 (https://dejure.org/2018,34745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17
    Eine allgemeine Pflicht der Behörde, den Verwaltungsakt unter ständiger Kontrolle zu halten oder ohne Anlass regelmäßige Überprüfungen von bestandskräftigen Verwaltungsakten durchzuführen, besteht dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R, Rn. 19 m.w.N. und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 15; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, Rn. 133 m.w.N.).

    Sie ist nicht gezwungen, von sich aus eine vollständige Sachverhalts- oder Rechtsprüfung durchzuführen, wenn dazu objektiv keine Veranlassung gegeben ist (BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R, Rn. 19; Baumeister a.a.O., Rn. 135).

    Denn für die Beurteilung, ob und inwieweit der Antrag eine Prüfpflicht des Leistungsträgers auslöst, ist auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu diesem Überprüfungsantrag vorgetragenen tatsächlichen und/oder rechtlichen Anhaltspunkte abzustellen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13, Rn. 16 und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 20).

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17
    Eine allgemeine Pflicht der Behörde, den Verwaltungsakt unter ständiger Kontrolle zu halten oder ohne Anlass regelmäßige Überprüfungen von bestandskräftigen Verwaltungsakten durchzuführen, besteht dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R, Rn. 19 m.w.N. und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 15; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, Rn. 133 m.w.N.).

    Denn für die Beurteilung, ob und inwieweit der Antrag eine Prüfpflicht des Leistungsträgers auslöst, ist auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu diesem Überprüfungsantrag vorgetragenen tatsächlichen und/oder rechtlichen Anhaltspunkte abzustellen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13, Rn. 16 und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - L 12 AS 691/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17
    Da der von dem Bescheid erfasste Bewilligungszeitraum lange abgelaufen ist und keine Zweifel daran bestehen, dass eine endgültige Entscheidung über die dem Kläger in diesem Zeitraum zustehenden Leistungen herbeigeführt werden könnte, kommt der Erlass eines neuen vorläufigen Bescheids nicht mehr in Betracht (vgl. hierzu Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.4.2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2012 - L 12 AS 691/11).
  • LSG Bayern, 22.01.2009 - L 8 AL 110/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensunterbrechung bei Eröffnung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17
    Soweit der Kläger sich demgegenüber auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2009 (L 8 AL 110/08) beruft, kann er damit nicht durchdringen.
  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 3 AS 1310/12

    Ablauf des Bewilligungszeitraumes; Ende der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes;

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 305/17
    Da der von dem Bescheid erfasste Bewilligungszeitraum lange abgelaufen ist und keine Zweifel daran bestehen, dass eine endgültige Entscheidung über die dem Kläger in diesem Zeitraum zustehenden Leistungen herbeigeführt werden könnte, kommt der Erlass eines neuen vorläufigen Bescheids nicht mehr in Betracht (vgl. hierzu Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.4.2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2012 - L 12 AS 691/11).
  • BSG, 14.08.2019 - B 14 AS 276/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 273/18 B v. 14.08.2019

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. September 2018 - L 4 AS 305/17 - wird als unzulässig verworfen.
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